Der Eibsee
Natur-Highlight an der Zugspitze in Bayern
Naturidyll zum Erholen und Aktivsein: Der Eibsee in Bayern mit seinem grün schimmernden, kristallklaren Wasser. Das Zugspitzmassiv im Hintergrund. Ruhe auf 1.000 Meter Seehöhe. Hier am Eibsee fühlen Sie sich wie im Paradies. Der Natur nah, um aufzutanken: auf den Wegen rund um das malerische Kleinod, bei einer Bootstour auf dem paradiesischen See oder auf der Terrasse des Seerestaurants Eibsee-Pavillon.
Willkommen an einem der schönsten Seen Bayerns. Am Eibsee an der Zugspitze.
Das Reserl ist zurück!
Nach fast 10 monatiger Restaurierung ist das Oldtimerboot wieder am Eibsee
Aktuell für Sie geöffnet
- Geschlossen:Berggasthof Eibsee Alm(10:00 - 17:00 Uhr )
- Geöffnet:EIBSEE-Shop in der Seilbahn Zugspitze
- Geöffnet:Seerestaurant Eibsee Pavillon(10:00 - 18:00 Uhr)
- Geschlossen:Biergarten am See(Saisonstart Mai 2025)
- Geschlossen:Bootsverleih, SUP-Verleih(Saisonstart Mai 2025)
- Geschlossen:Eisdiele am See(Saisonstart Mai 2025)
- Geschlossen:Souvenir Shop am See(10:00 - 17:00 Uhr )
- Geöffnet:Parkplatz am See(05:00 - 22:00 Uhr)
Wetter am Eibsee
WETTER in GrainauDen Eibsee entdecken
Am Fuße der Zugspitze
Weg von der Hektik des Alltags – hin zur Erholung am Eibsee. Ein erfrischendes Bad in kleinen Buchten. Auf dem Stand-Up-Paddle-Board durch das atemberaubende Naturpanorama. Mit dem Tret- oder Ruderboot oder bei einer geführten Rundfahrt mit dem Ausflugsboot „Reserl" über das Wasser gleiten. Ein beglückendes Gefühl. Der Eibsee verfügt als einzigartiger Badesee über eine top Wasserqualität.
Erleben Sie an Ihrem „Eibsee-Tag" in der Zugspitz-Region auch die Atmosphäre in unserem bergGasthof EIBSEE Alm mit großem Kinderspielplatz sowie im seeRestaurant EIBSEE Pavillon mit großer Seeterrasse und Biergarten am See.
Tausende Eindrücke vom Paradies
Abseits des Wassers, auf dem Eibsee-Rundweg, lässt sich der See tausendfach erfassen – aus immer wieder neuen Perspektiven. Lauschen Sie dabei der Ruhe auf 1.000 Meter Seehöhe. Nur wenige Schritte vom Seeufer schwebt die Seilbahn Zugspitze auf den höchsten Gipfel Deutschlands – bei der Fahrt offenbart sich ein sagenhafter Blick aus der Vogelperspektive auf den Eibsee.
Landschaftsschutzgebiet Eibsee
Verordnung LSG (Landschaftsschutzgebiet) rund um den EIBSEE
Feuer & Grillen verboten
- im Wald bzw. in einer Entfernung von weniger als 100 m zum Wald
- ausgenommen im Rahmen der ordnungsgemässen land- und forstwirschaftlichen Bodennutzung
- Rauchverbot im Wald von 01.03. bis 31.10.
(Art. 17 BayWaldG)
Zelten erlaubnispflichtig
dazu zählt auch Biwakieren und Übernachten im Freien
(§4 Abs1.I)
Der Grundstückseigner erteilt keine Genehmigung!
Inbetriebnahme von Modellflugzeugen mit Motor und Drohnen ist erlaubnispflichtig
(§4 Abs1.K)
Der Grundstückseigner erteilt keine Genehmigung!
Kraftfahrzeuge
Es ist verboten, mit Kraftfahrzeugen aller Art zu fahren oder diese abzustellen
- ausgenommen Land- und Forstwirtschaft
- ausgenommen Rollstühle
(§4 Abs1.m)
Radfahren
Radfahren nur auf geeigneten Wegen erlaubt
vom Zierwald kommend nur rechts um den See (gegen den Uhrzeigersinn)
Radfahren abseits bestehender und geeigneter Wege ist verboten
(Art. 30 (2) BayNatSchG)
Reiten
Reiten im Wald nur auf Forststraßen und geeigneten Wegen zulässig
Reiten abseits bestehender und geeigneter Wege verboten
(Art. 30 BayNatSchG)
Landwirtschaftlich genutzte Flächen
Dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.
(Art. 30 BayNatSchG "Hegezeit")
Leinenpflicht
für Hunde Schulterhöhe mind. 50 cm
- ausgenommen Dienst- und Blindenhunde
(Hundehaltungsverordnung Gem. Grainau vom 17.07.2008)
Pflanzenschutz
Es ist verboten, Pflanzen oder Pflanzenbestandteile zu entnehmen oder zu beschädigen.
Ausgenommen ist die Aneignung von Beeren oder Pilzen, nicht gesetzlich geschützen Tee- und Heilkräutern und Heilkräutern in ortsüblichem Umfang für den eigenen Bedarf.
(§4 Abs1. Nr.18)
Lärmschutz
Es ist erlaubnispflichtig, zu lärmen oder mit Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten Lärm zu verursachen
(§4 Abs1. K)
Der Grundstückseigner erteilt keine Genehmigung!
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere
Verboten sind
- mutwillige Beunruhigung
- Fangen, Verletzen, Töten
- Lebensstätten beeinträchtigen und stören
(§39 BNatSchG)
Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt ist das Betreten der Inseln verboten
Sauberkeit
Die Sauberhaltung der freien Natur ist geboten, das schließt Hundekot mit ein
(Art. 38 BayNatSchG)